Fundsachen am Flughafen Frankfurt-Hahn: So funktioniert das Fundbüro
Inhaltsverzeichnis
Verloren am Airport? So hilft das Fundbüro des Flughafens Frankfurt-Hahn
Ob Smartphone im Terminal, Sonnenbrille im Shuttlebus oder Tablet im Flugzeug – wer schon einmal etwas auf Reisen verloren hat, weiß, wie stressig die Suche nach dem Gegenstand sein kann. Am Flughafen Frankfurt-Hahn (HHN) sorgt das engagierte Team des Fundbüros dafür, dass verlorene Dinge wieder zu ihren Besitzern zurückgelangen. Wir erklären, wie das Verfahren funktioniert, wer zuständig ist und was Sie beachten sollten. ✈️
Zuständigkeit des Fundbüros
Das Fundbüro der TRIWO Hahn Airport GmbH kümmert sich um sämtliche Fundsachen, die auf dem Flughafengelände, in Terminals oder auf den Parkflächen P1 bis P3 gefunden werden. Auch in Flugzeugen zurückgelassene Gegenstände fallen in den Zuständigkeitsbereich – jedoch nur, wenn diese an den Flughafen Hahn gemeldet werden. Ausgeschlossen sind hingegen Taxis, Busunternehmen oder angrenzende Bereiche außerhalb des Flughafens.
Kontaktaufnahme mit dem Fundbüro
Wenn Sie Ihre Wertsachen vermissen, können Sie das Fundbüro per E-Mail unter fundbuero@hahn-airport.de kontaktieren. Für verlorenes Aufgabegepäck, also Koffer oder Reisetaschen, ist nicht das Fundbüro, sondern die Gepäckermittlung zuständig. Diese erreichen Sie über passage@hahn-airport.de oder telefonisch unter 06543 / 508010.
Wichtige Angaben für eine eindeutige Zuordnung
- Genaue Beschreibung (Farbe, Marke, Material)
- Seriennummern oder individuelle Gravuren
- Ort und Zeitpunkt des Verlustes
- Belege oder Fotos als Eigentumsnachweis
Bearbeitungsentgelte und Aufbewahrungsfristen
Die Bearbeitung von Fundsachen ist mit Kosten verbunden. Je nach Wert und Aufwand gelten folgende Entgelte:
| Wert des Fundstücks | Gebühr |
|---|---|
| Bis 250,00 € | 7,50 € pro Tag, maximal 30,00 € |
| Über 250,00 € | Pauschal 60,00 € |
| NZG (nicht zuordnungsfähige Gegenstände), später zugeordnet | 37,00 € |
| NZG mit Sicherheitsmaßnahmen | 105,00 € |
Fundsachen werden laut §978 BGB sechs Monate aufbewahrt. Wird der Gegenstand in dieser Zeit nicht abgeholt, kann er nach §979 BGB öffentlich versteigert werden. Verderbliche Güter werden aus hygienischen Gründen sofort entsorgt.
Abholung und Versand
Sie möchten Ihr Fundstück persönlich abholen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Fundbüro. Bringen Sie zur Identifikation einen gültigen Lichtbildausweis oder Reisepass mit. Ist eine Abholung durch Sie nicht möglich, kann ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht oder ein Versand (innerhalb der EU, bis 10 kg und 50x40x20 cm) erfolgen. Gepäckstücke werden grundsätzlich nicht verschickt.
Extra-Tipp: Sicher reisen & entspannt parken am Flughafen Hahn
Gerade wenn Sie früh morgens abfliegen oder spät ankommen, ist ein sicherer Parkplatz Gold wert. Am und um den Flughafen Hahn stehen Ihnen mehrere Parkservices zur Verfügung, die Komfort und zuverlässige Transfers bieten.
Gut und transparent – Fundbüro Flughafen Frankfurt-Hahn
Das Fundbüro am Flughafen Frankfurt-Hahn sorgt für ein transparentes, sicheres Verfahren bei verlorenen Gegenständen. Wer sich rechtzeitig meldet und präzise Angaben macht, hat gute Chancen, seine Wertsachen schnell zurückzubekommen. Gleichzeitig lohnt sich die Wahl eines zuverlässigen Parkplatzes – so startet auch der nächste Flug entspannt und ohne zusätzliche Sorgen. 🚗✈️
Begriffserklärungen
- §978 BGB: Regelung zur Aufbewahrung und Verwahrung von Fundsachen durch öffentliche Einrichtungen.
- NZG: Abkürzung für „Nichtzuordnungsfähige Gegenstände“, also Fundstücke, die zunächst keinem Eigentümer zugeordnet werden können.
- Aufgabegepäck: Gepäck, das beim Check-in der Fluggesellschaft übergeben und im Frachtraum des Flugzeugs transportiert wird.
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