Neue Powerbank-Regeln bei Lufthansa ab 2026: Das sollten Sie wissen
Aktualisierte Sicherheitsvorschriften für Powerbanks an Bord ab 15. Januar 2026 ⚠️
Die Lufthansa Group passt ihre Vorschriften für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord ihrer Flugzeuge an. Ab dem 15. Januar 2026 gelten neue, strengere Regelungen, die vor allem der Sicherheit an Bord dienen. Elektronische Geräte, insbesondere lithiumhaltige Batterien, können bei unsachgemäßer Handhabung eine Brandgefahr darstellen – daher setzt die Lufthansa Group künftig besonders klare Standards.
Was sich konkret ändert
- Mitnahme: Es dürfen maximal zwei Powerbanks pro Passagier mitgeführt werden – ausschließlich im Handgepäck.
- Lagerung: Die Powerbanks dürfen nur in der Sitztasche des Vordersitzes, unter dem Sitz oder am eigenen Körper aufbewahrt werden.
- Verboten: Die Nutzung und das Aufladen während des Fluges sind streng untersagt.
- Kein Transport im Aufgabegepäck: Powerbanks sowie E-Zigaretten sind dort komplett verboten.
- Genehmigungspflicht: Geräte mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen vorab eine Freigabe durch die Airline.
- Ausnahmen: Medizinische Geräte mit Zulassung sind von den Einschränkungen ausgenommen.
Hintergrund der Änderungen
Die Neuerungen basieren auf den Empfehlungen internationaler Luftfahrtorganisationen wie EASA (European Union Aviation Safety Agency), FAA (Federal Aviation Administration), IATA (International Air Transport Association) und ICAO (International Civil Aviation Organization). Ziel ist es, einheitliche Sicherheitsstandards weltweit zu gewährleisten und Zwischenfälle mit Lithium-Ionen-Batterien zu verhindern.

| Kapazität | Mitnahme erlaubt? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| bis 100 Wh | ✅ Ja | Max. zwei Stück, keine Genehmigung nötig |
| 100 – 160 Wh | ⚠️ Nur mit Genehmigung | Vorherige Zustimmung durch Airline erforderlich |
| über 160 Wh | ❌ Nein | Transport verboten |
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Fachbegriffe leicht erklärt
- EASA (European Union Aviation Safety Agency): Europäische Agentur für Flugsicherheit. Entwickelt Vorschriften und überwacht die zivile Luftfahrt in Europa.
- FAA (Federal Aviation Administration): Die amerikanische Luftfahrtbehörde, zuständig für die Regulierung des Flugverkehrs in den USA.
- IATA (International Air Transport Association): Weltweiter Branchenverband der Fluggesellschaften, der unter anderem Sicherheits- und Gepäckrichtlinien koordiniert.
- ICAO (International Civil Aviation Organization): Eine UN-Sonderorganisation, die internationale Standards für Sicherheit, Effizienz und Umwelt im Luftverkehr festlegt.
- Wh (Wattstunden): Einheit zur Angabe der Energie einer Batterie. Sie ergibt sich aus Spannung (Volt) × Kapazität (Amperestunden, Ah).
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