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Flugausfall durch Streik: Airlines sagen „wir zahlen nichts“ – das Gesetz sagt etwas anderes

Veröffentlicht am: Ralf Zmölnig CEO u. CvD Park-Sleep-Fly
Infografik geteilt: links schwarze Fläche mit rotem Eurozeichen und Text Bei Streik zahlt niemand sagen Airlines, rechts helle Fläche mit blauem Haken und Text Hotel & Verpflegung immer geschuldet Ausgleich bis 600 € bei Airline‑Streik Hinweis auf EU‑Verordnung und Park‑Sleep‑Fly Magazinlink
Bei Streik: Hotel & Verpflegung stehen Airline-Pflichten – Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.

Was Sie in diesem Artikel erfahren – und warum die meisten die falsche Antwort kennen:

→  Wer bei einem Flugausfall wegen Streik zahlt – Hotel, Verpflegung, Entschädigung
→  Der entscheidende Unterschied: Airline-Streik vs. Flughafen- oder Sicherheitsstreik
→  Wann Sie bis zu 600 € Ausgleich verlangen können – und wann nicht
→  Was die EuGH-Urteile von 2018 und 2021 für Reisende konkret bedeuten

→  Wie FairFly+ Sie automatisch abzusichern hilft – buchbar direkt bei Ihrer Parkplatz- oder Hotel-Buchung

Schritt-für-Schritt: Was Sie jetzt am Flughafen tun müssen

Wer bei Streik wirklich zahlt – Hotel, Verpflegung und bis zu 600 € Ausgleich – und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.

Hotel und Verpflegung sind bei einem Flugausfall wegen Streik in jedem Fall geschuldet – unabhängig davon, ob ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Das ist in der EU-Fluggastrechteverordnung eindeutig geregelt, wird von Airlines aber systematisch verschwiegen. Und seit einem wegweisenden EuGH-Urteil aus dem Jahr 2021 gilt zusätzlich: Streikt das eigene Personal einer Fluggesellschaft, haben Reisende Anspruch auf bis zu 600 € Ausgleichszahlung – auch das verweigern Airlines häufig mit falschen Argumenten. Dieser Artikel erklärt, was wirklich gilt, was Ihnen zusteht und was Sie jetzt tun müssen.

Flugausfall wegen Streik – wer zahlt überhaupt etwas?

Die gute Nachricht zuerst: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) schlägt sich klar auf die Seite der Passagiere. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, sowie für Flüge aus Drittstaaten, die innerhalb der EU landen – sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat. Und sie verpflichtet die Fluggesellschaft zu zwei verschiedenen Leistungsarten, die viele Reisende verwechseln.

Der wichtigste Unterschied, den kaum jemand kennt:Betreuungsleistungen (Art. 9 EU-VO 261/2004):

Hotel, Verpflegung, Transfer, Kommunikation→ Zahlt die Airline IMMER – unabhängig vom Streikgrund, auch bei außergewöhnlichen Umständen.

Ausgleichszahlung (Art. 7 EU-VO 261/2004): Pauschalentschädigung 250–600 €→ Zahlt die Airline nur, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt – also abhängig vom Streiktyp.

Dieser Unterschied ist entscheidend. Viele Airlines berufen sich reflexartig auf „außergewöhnliche Umstände“, um jede Zahlung zu verweigern. Das ist in dieser Pauschalität falsch. Selbst wenn die Ausgleichszahlung tatsächlich entfällt, bleiben die Betreuungsleistungen bestehen. Verweigert die Airline Hotel oder Verpflegung, können Sie sich selbst darum kümmern – und die Kosten anschließend zurückfordern. Bewahren Sie dafür alle Belege und Quittungen sorgfältig auf.

Wann muss die Airline bei Streik das Hotel zahlen?

Die Frage „wer zahlt Hotel bei Flugausfall wegen Streik“ wird häufig gestellt – und die Antwort ist eindeutig: die Airline, und zwar immer. Die Betreuungsleistungen nach Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung sind nicht von der Frage abhängig, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Das ist eine häufig missverstandene Regelung.

Was umfassen die Betreuungsleistungen konkret?

Sobald eine Verzögerung absehbar ist, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, folgende Leistungen kostenlos bereitzustellen:

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Möglichkeit zu zwei Telefonaten, zwei E-Mails oder zwei Faxnachrichten
  • Hotelunterbringung, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder später stattfindet
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel sowie zurück
Praxistipp: Airline nicht erreichbar oder verweigert Betreuungsleistungen?

Kümmern Sie sich selbst um Hotel und Verpflegung – in angemessenem Rahmen. Bewahren Sie alle Belege auf. Sie können diese Kosten anschließend schriftlich von der Airline zurückfordern. Teure Luxushotels oder aufwendige Restaurantbesuche werden nicht erstattet – nutzen Sie das, was verfügbar und verhältnismäßig ist.

Ab wann muss die Airline erstatten und wie schnell?

Den Flugpreis müssen Airlines innerhalb von sieben Tagen erstatten, wenn der Flug annulliert wurde oder Sie bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden auf den Flug verzichten. Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit Ihrem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis zulässig.

Wann erhalten Sie bei einem Flugausfall wegen Streik die 250–600 € Ausgleichszahlung?

Hier kommt die entscheidende Unterscheidung. Nicht jeder Streik löst die Pflicht zur Ausgleichszahlung aus. Ausschlaggebend ist, ob der Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung gilt – oder nicht.

Streik des eigenen Airline-Personals: Entschädigung möglich

Streiken Piloten, Flugbegleiter oder das Bodenpersonal der Fluggesellschaft, ist das nach aktueller Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einer Reihe wegweisender Urteile.

EuGH-Urteile, die Sie kennen sollten:
17. April 2018 (Az. C-195/17)

Auch ein wilder Streik (Massenkrankmeldungen bei TUIfly) begründet keinen außergewöhnlichen Umstand, wenn die Airline durch eigene Entscheidungen dazu beigetragen hat.

23. März 2021 (Az. C-28/20):

Ein gewünschter Streik des eigenen Airline-Personals (hier: Kabinenpersonal) ist kein außergewöhnlicher Umstand – er gehört zur normalen Geschäftstätigkeit einer Fluggesellschaft.

6. Oktober 2021 (Az. C-613/20):
Bestätigung: Auch Streik des Kabinenpersonals von Eurowings = interner Umstand, kein außergewöhnlicher Umstand.Fazit: Airlines können sich bei Streik ihres eigenen Personals nicht auf höhere Gewalt berufen.

Das bedeutet für Sie: Streikt das eigene Personal Ihrer gebuchten Fluggesellschaft und Ihr Flug wird annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden am Zielort, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004.

Streik des Sicherheitspersonals oder der Fluglotsen: Ausgleichszahlung entfällt

Anders sieht es aus, wenn das Sicherheitspersonal am Flughafen oder die Fluglotsen streiken. Hier haben Fluggesellschaften keinen Einfluss – diese Bereiche liegen außerhalb ihrer Verantwortungssphäre. In diesen Fällen gilt der Streik als außergewöhnlicher Umstand, und die Ausgleichszahlung entfällt.

Wichtig: Die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen unterliegen der Bundespolizei, die diese Aufgabe häufig an private Unternehmen auslagert. Verpassen Sie Ihren Flug, weil sich Sicherheitskontrollen durch einen Streik verzögert haben, können Ansprüche möglicherweise nur gegen den Staat geltend gemacht werden – und der Weg dahin erfordert in der Regel anwaltliche Unterstützung.

Betreuungsleistungen (Hotel, Verpflegung, Transfer) bleiben auch in diesen Fällen bestehen.

Übersichtstabelle: Wer zahlt was bei welchem Streik?

Infografik zu Streikarten bei Flugausfall: links Airline-eigenes Personal mit blauen Piktogrammen, Hinweis auf Ausgleich 250–600 € möglich sowie Hotel und Verpflegung ja; rechts externes Personal mit roten Piktogrammen, Hinweis Ausgleich entfällt (außer außergewöhnlicher Umstand) und Hotel & Verpflegung trotzdem ja, Quelle park-sleep-fly.de/magazin
Wer streikt? Ein Blick, wer bei Flugausfall zahlt – Airline-Personal: Entschädigung möglich, externes Personal: meist nur Hotel & Verpflegung.
StreiktypAusgleich 250–600 €Hotel/Verpflegung
Pilotenstreik (eigene Airline)Ja (kein AUÜ)Ja (immer)
Kabinenpersonal-StreikJa (kein AUÜ)Ja (immer)
Bodenpersonal der AirlineJa (kein AUÜ)Ja (immer)
Sicherheitspersonal-StreikNein (AUÜ)Ja (immer)
Fluglotsen-StreikNein (AUÜ)Ja (immer)
Externer Gepaeckdienst-StreikNein (AUÜ)Ja (immer)

AUÜ = Außergewöhnlicher Umstand. Betreuungsleistungen (Hotel, Verpflegung) sind in jedem Fall geschuldet.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall wegen Streik?

Die Höhe der Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Maßgeblich ist dabei die kürzeste Entfernung, unabhängig von der tatsächlichen Flugroute.

FlugdistanzAusgleichszahlung
Bis 1.500 km250 €
1.500 km bis 3.500 km400 €
Über 3.500 km600 €
Infografik zu Entschädigung bei Flugausfall durch Streik: Kurzstrecke 250 € bis 1.500 km (z. B. Berlin–London), Mittelstrecke 400 € für 1.500–3.500 km (z. B. München–Kairo), Langstrecke 600 € ab 3.500 km (z. B. Frankfurt–New York)
Entschädigung bei Streik: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km) oder 600 € (ab 3.500 km) — bei Annullierung/Verspätung über 3 Std.

Zusätzlich gilt: Die Verspätung am Endziel muss mindestens drei Stunden betragen. Bei einer Annullierung, bei der Sie später als 14 Tage vor Abflug informiert wurden, steht Ihnen die volle Ausgleichszahlung zu. Wurden Sie 7 bis 14 Tage vorher informiert und wird Ihnen kein gleichwertiger Ersatzflug angeboten, greift ebenfalls der volle Anspruch. Nur bei einer Information mehr als 14 Tage vor Abflug entfällt die Ausgleichszahlung.

Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt in Deutschland drei Jahre. Es lohnt sich also, auch rückwirkend zu prüfen.

Was gilt bei Pauschalreisen: Wenden Sie sich an den Reiseveranstalter – und an die Airline?

Wer seinen Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht hat – also Flug, Hotel und ggf. weitere Leistungen bei einem Anbieter zusammen –, ist in einer günstigeren Position. Hier kommt zusätzlich das Reisevertragsrecht zum Tragen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, sich um eine Lösung zu kümmern – also etwa um einen Ersatzflug mit einer anderen Airline oder spätere Flüge. Auch Kosten, die durch eine Verspätung entstehen (Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten, Telefonate), muss der Veranstalter bei Pauschalreisen tragen.

Bei einer Verspätung von mindestens fünf Stunden können Pauschalreisende den Tagesreisepreis mindern – ab der fünften Stunde um 5 Prozent je Stunde, maximal jedoch 20 Prozent des Tagesreisepreises. Zeigen Sie die Verspätung beim Veranstalter unverzüglich an.

Wichtig: Doppelerstattung ist nicht möglich

Hat Ihnen die Fluggesellschaft bereits eine Ausgleichszahlung geleistet und deckt diese die entstandenen Mehrkosten vollständig ab, entfallen weitere Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter für diesen Schadensposten.
EuGH-Urteil vom 10.07.2019 (Az. C-163/18): Die jeweiligen Zahlungen werden verrechnet.

Was tun wenn der Flug wegen Streik annulliert wird? – Schritt für Schritt

Schritt 1: Sofort am Flughafen handeln

Gehen Sie umgehend zum Schalter Ihrer Fluggesellschaft. Bietet die Airline keinen Ersatzflug an, setzen Sie eine kurze Frist. Verlangen Sie ausdrücklich Betreuungsleistungen – Mahlzeiten, Getränke, bei längerer Wartezeit auch Hotel und Transfer. Notieren Sie Namen von Mitarbeitenden, heben Sie alle Belege auf.

Schritt 2: Ihre zwei Optionen abwägen

Sie haben bei einer Annullierung die Wahl: Entweder Sie bestehen auf einen Ersatzflug und nehmen in Kauf, später zu reisen. Oder Sie verzichten auf den Flug und fordern die vollständige Rückerstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen. Schauen Sie vorher, welche anderen Verbindungen verfügbar sind und was diese aktuell kosten – bevor Sie vom Vertrag zurücktreten.

Schritt 3: Ausgleichsanspruch prüfen und geltend machen

Streikt das Personal Ihrer Airline? Dann prüfen Sie, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht. Maßgeblich ist, ob die Verspätung am Zielort mindestens drei Stunden beträgt oder die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde. Fordern Sie die Zahlung schriftlich an. Verweigert die Airline, wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle (söp – Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.) oder beauftragen Sie einen spezialisierten Dienstleister.

Schritt 4: Fristen im Blick behalten

Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach EU-VO 261/2004 beträgt in Deutschland drei Jahre. Auch vergangene Flüge können also noch geltend gemacht werden. Handeln Sie dennoch zügig – Belege, Buchungsbestätigungen und Boardingpässe sind wichtige Nachweise.

FairFly+ oder Flightright – welcher Weg zu Ihrer Entschädigung ist der richtige?

Es gibt zwei legitime Wege, Ihren Entschädigungsanspruch nach einem Flugausfall wegen Streik durchzusetzen. Welcher der bessere ist, hängt davon ab, ob Sie vorausschauend planen – oder ob der Schaden bereits eingetreten ist. Ein ehrlicher Vergleich.

Hinweis: park-sleep-fly.de ist Affiliate-Partner von Flightright.
Das bedeutet: Wenn Sie über unseren Link zu Flightright wechseln und dort einen Auftrag erteilen, erhalten wir eine Provision – ohne dass dies für Sie mit Mehrkosten verbunden ist.

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Infografik Vergleich FairFly+ vs Flightright Auszahlung bei 600 € Entschädigung mit Hinweis auf Voraus- und Provisionskosten, FairFly+ etwa 600 € Auszahlung, Voraus­kosten 5,99 € pro Person, Flightright etwa 407 € Auszahlung, Provision ca. 27% plus MwSt., ParkSleepFly Partnerhinweis
FairFly+ vs. Flightright: Auszahlung nach Flugausfall – ca. 600 € gegenüber ca. 407 € (inkl. Vorabkosten vs. Provision).

Was bedeutet das konkret für Sie?

FairFly+ lohnt sich für Reisende, die vorsorgen wollen: Für 5,99 € pro Person behalten Sie im Erfolgsfall die volle Entschädigung. Gerade bei Langstreckenflügen mit einem Anspruch von 600 € pro Person macht der Unterschied zur provisionsbasierten Lösung rechnerisch über 190 € aus.

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Kurz zusammengefasst: Wann welcher Weg?

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Wer über park-sleep-fly.de einen Parkplatz am Flughafen oder ein Hotel mit Parkplatz bucht, kann bereits bei der Buchung vorsorgen: FairFly+ ist für nur 5,99 € pro Person zubuchbar und übernimmt im Fall eines Streiks die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft.

Was FairFly+ leistet – buchbar direkt bei Ihrer Parkplatz- oder Hotel-Reservierung:

Bei Flugverspätung, Annullierung, Streik, Flugüberbuchung oder verpasstem Anschlussflug prüft der Partner Passengers Friend automatisch, ob eine Entschädigung möglich ist. Falls ja, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Rückkehr eine separate E-Mail mit allen Details. Passengers Friend übernimmt dann die vollständige Kommunikation mit der Airline von A bis Z – ohne eigenen Aufwand Ihrerseits.Bei erfolgreicher Durchsetzung sind Entschädigungen von bis zu 600 € möglich. Zusätzlich werden Extrakosten für Verpflegung, Transport und Übernachtung erstattet. Für 5,99 € pro Person – buchbar beim nächsten Parkplatz oder Hotel-Parkplatz-Paket auf park-sleep-fly.de.

Das ist besonders relevant bei Streiks: Airlines verweigern Entschädigungen häufig mit dem Hinweis auf außergewöhnliche Umstände. Mit FairFly+ müssen Sie diese Argumentation nicht selbst entkräften – das übernimmt Passengers Friend auf Basis der aktuellen Rechtslage.

Wie Sie Ihre Anreise zum Flughafen unabhängig von Streikrisiken planbar machen

Streiks bei Airlines sind nicht vorhersehbar – aber die Anreise zum Flughafen ist es. Mit einem vorab gebuchten Stellplatz ist dieser Teil Ihrer Reisekette vollständig gesichert, unabhängig davon, was am Flughafen passiert.

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Für Frühflüge oder lange Anfahrtswege empfiehlt sich ein Hotel mit Parkplatz am Flughafen: Vorabend anreisen, ausgeruht starten, Auto sicher parken – und FairFly+ gleich dazubuchen.

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Artikel: Flugausfall durch Streik: Airlines sagen „wir zahlen nichts“ – das Gesetz sagt etwas anderes
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